Allgemeine Vertrags– und Reisebedingungen
Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Vertrags– und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Doris Huggel für die von Doris Huggel veranstalteten Pauschalreisen.Vertragsabschluss
Der Vertrag mit Doris Huggel kommt mit der vorbehaltlosen Annahme und Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande.Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von Fr. 300.–– zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen.Preisänderungen
Wechselkursänderungen, Anstieg der Beförderungskosten und Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben für bestimmte Leistungen (Landegebühren, Mehrwertsteuer etc.) berechtigen Doris Huggel zur entsprechenden Erhöhung des Reisepreises. Eine allfällige Preiserhöhung wird bis spätestens drei Wochen vor Abreisetermin mitgeteilt. Eine mehr als zehnprozentige Erhöhung berechtigt zur kostenlosen Annullation der Reise innert fünf Tagen.Annullationsbestimmungen
Ihre Annullation hat schriftlich zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels massgebend ist. Bei Annullation innert der letzten vier Tage vor dem Abreisetermin ist zusätzlich eine telefonische Mitteilung zur Fristwahrung erforderlich.Für kurzfristige Annullationen werden folgende Beträge belastet:
61–31 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
30–21 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
20–11 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
10–2 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
Annullation am Vortag oder Abreisetag, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch der Reise: 100 % des Reisepreises.
Programmänderungen
Doris Huggel ist berechtigt, bei unvorhergesehen Problemen organisatorische Änderungen im Reiseprogramm vorzunehmen (etwa Wechsel des Hotels, des Transportunternehmens oder Austausch des Reiseleiters). Ausnahmsweise sind auch inhaltliche Änderungen möglich (Route, Besichtigungsprogramm). Dabei bemüht sich Doris Huggel Alternativen zu wählen, die dem ursprünglichen Reiseprogramm qualitativ gleichwertig sind.Kündigung durch Doris Huggel
Doris Huggel kann in folgenden Fällen den Reisevertrag kündigen:1. Wenn der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin den bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder den Ablauf der Reise nachhaltig stört oder gefährdet. Der Wert der ersparten Aufwendungen wird dem Reiseteilnehmer/der Reiseteilnehmerin zurückerstattet;
2. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Die Kündigung erfolgt bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet:
3. bei Ereignissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind wie Krieg, Naturkatastrophen, Streiks oder Unruhen im Reisegebiet, Ausfall des Reiseleiters wegen Krankheit oder Unfall. Der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.
Haftung
1. Doris Huggel haftet für die sorgfältige Organisation der Reisen gemäss vereinbartem Reiseprogramm und für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Doris Huggel erstattet den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder nicht gehörig erbrachter vertraglicher Leistungen.
2. Doris Huggel haftet für Personen–, Sach– und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, falls die Schäden durch Doris Huggel oder ihre Leistungsträger verschuldet sind. Für Sach– und Vermögensschäden ist die Haftung insgesamt auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. Vorbehalten bleiben ferner die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages (Ziffer 4).
3. Doris Huggel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung oder vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
- höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Doris Huggel, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz der gebotenen Sorgfalt weder vorhersehen noch abwenden konnte.
4. Sollte für eine Leistung ein internationales Abkommen gelten, das die Haftung für Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages beschränkt, so haftet Doris Huggel nur im Rahmen dieses Abkommens. Solche Abkommen bestehen besonders im Bereich des Luft– und Schiffverkehrs.
5. Für Ihre mitgeführten persönlichen Gegenstände (Wertgegenstände, Bargeld, Apparate) sind Sie selbst verantwortlich; Doris Huggel haftet weder bei Diebstahl, Beschädigung noch Missbrauch.
Einreise– und Gesundheitsvorschriften
1. Falls nichts anderes in den Reiseunterlagen vermerkt ist, benötigen Sie für die Reisen eine gültige Identitätskarte oder einen seit maximal fünf Jahren abgelaufenen Reisepass. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei Doris Huggel nach den für sie geltenden Bestimmungen.
2. Wenn Reisedokumente ausgestellt und Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder zu spät ausgestellt werden und sollten Sie deshalb die Reise absagen müssen, gelten die Annulllationsbestimmungen.
Beanstandungen
1. Beanstandungen müssen Sie so bald wie möglich der Reiseleitung, dem Leistungsträger oder Doris Huggel mitteilen.
2. Diese werden bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Ist dies nicht möglich, so sind Sie gehalten, den Mangel oder Schaden schriftlich vom Reiseleiter oder Leistungsträger bestätigen zu lassen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen, ihre Bestätigung ist jedoch Voraussetzung für die Geltendmachung von Ihren Ersatzforderungen gegenüber Doris Huggel.
3. Ersatzforderungen müssen schriftlich bis spätestens dreissig Tage nach Reiseende mit Beilage der schriftlichen Bestätigung und anderer allfälliger Beweismittel bei Doris Huggel einreichen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Doris Huggel ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim.